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Historie

  • 1978 Gründung des TRM als Einrichtung des Tumorzentrums München
    Kooperation mit einzelnen Kliniken und diskontinuierliche Ausweitung der Kooperation im Stadtgebiet und den angrenzenden Landkreisen.
  • 1994 Vollständige Übermittlung aller pathologischen Befunde der Region
  • 1998 Gesetz zur Ausführung des Krebsregistergesetzes (AGKRG)
    Einzugsgebiet Stadt München und die 7 angrenzenden Landkreise
    Einbeziehung von Todesbescheinigungen
    (Im AGKRG wurde mit Beginn am 1.1.1998 erstmals die Verarbeitung von Todesbescheinigungen durch das TRM gesetzlich festgelegt. Diese Regelung wurde auch in das Bayerische Krebsregistergesetz (2000) übernommen.)
  • 2000 Gesetz über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern, das ab 1.1.2000 u. a. ca. 60% der Landkreise Bayerns den 6 bayerischen Klinikregistern / Tumorzentren zuordnet und für das Datum ab dem 1.1.2002 eine flächendeckende Krebsregistrierung in ganz Bayern mit Zuständigkeiten festlegt und ein Melderecht mit Informationspflicht für Ärzte und ein Widerspruchsrecht für Patienten etabliert.
    Damit ab
  • 2002 Flächendeckende Krebsregistrierung in Bayern
    Ausweitung des Einzugsgebiets des TRM auf fast ganz Oberbayern und Landshut
  • Novellierung des Gesetzes über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern (BayKRG) am 24.12.2005 mit Inkrafttreten am 1.1.2006.
    Damit
  • Unbefristete Laufzeit des Gesetzes und
  • August 2006 Ausweitung des Einzugsgebiets des TRM auf den gesamten Regierungsbezirk Oberbayern sowie Stadt und Landkreis Landshut
  • April 2013 Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG, das in §65c u.a. festlegt, dass die Länder zur Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung klinische Krebsregister einrichten.
  • April 2017 Inkrafttreten des Bayerischen Krebsregistergesetzes (BayKRegG) in Umsetzung des KFRG. Damit wird Meldepflicht und Informationspflicht für Ärzte und ein Widerspruchsrecht für Patienten etabliert.
  • Mai 2018 Inkrafttreten der zugehörigen Verordnung (BayKRegV), die festlegt, dass das Tumorregister München eines von 6 Regionalzentren des Bayerischen Krebsregisters (eingerichtet am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit-LGL) wird und weiterhin als Einzugsgebiet den Regierungsbezirk Oberbayern sowie Stadt und Landkreis Landshut hat.
  • Dezember 2021 Umzug des Regionalzentrums München des Bayerischen Krebsregisters am LGL in die Lazarettstraße in München.