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Datenschutzerklärung

I. Kontaktinformationen

I.1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung:

AG Onkologische Versorgungsforschung (ehemals TRM),
Institut für Medizinische Informationsverarbeitung Biometrie und Epidemiologie (IBE),
Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München
Postanschrift:
AG Onkologische Versorgungsforschung
c/o Fr. Dr. K. Halfter, Fr. Dr. A. Schlesinger-Raab
IBE / Klinikum Großhadern
Marchioninistr. 15
81377 München
Deutschland

Website: https://www.tumorregister-muenchen.de

I.2. Anschrift des Datenschutzbeauftragten

AG Onkologische Versorgungsforschung
Datenschutzbeauftragter
Klinikum Großhadern/IBE
Marchioninistr. 15
81377 München

II. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung im Tumorregister München

II. 1. Anwendungsbereich der Datenschutzerklärung

Eine Nutzung der öffentlichen Internetseiten des Tumorregisters München ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich.
Sind Sie Patient im Zuständigkeitsbereich des Tumorregisters München?
Im Internet werden Patientendaten nur anonymisiert und aggregiert präsentiert.
Ihre Daten werden im Zuge der Meldepflicht (Bayerisches Krebsregistergesetz - BayKRegG, Art 4) an das Tumorregister München gemeldet und nur zweckgebunden verwendet.
Gemeldet werden muss:
  1. die erstmalige gesicherte Diagnose einer Krebserkrankung,
  2. der zu einer Krebserkrankung ergangene histologische, labortechnische oder zytologische Befund,
  3. die Art sowie der Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses einer therapeutischen Maßnahme,
  4. die Diagnose von Rezidiven, Metastasen und Zweittumoren und anderen Änderungen im Krankheitsverlauf,
  5. der Tod einer Person, die eine Krebserkrankung hatte.
Die für die Patientenversorgung zuständige medizinische Einheit hat dazu den dafür vorgesehenen Teil der onkologischen Basisdaten (und den organspezifischen Modulen) an das Regionalzentrum zu übermitteln.
Zu Ihren Rechten siehe Punkt IV. und V.
Sind Sie als Arzt bzw. Kooperationspartner ein Melder an das Tumorregister München?
Im Internet werden Patientendaten nur anonymisiert und aggregiert präsentiert.
Falls Sie als Arzt bzw. Kooperationspartner Zugriff auf die geschlossenen Internetseiten des Tumorregister München haben werden Ihre personenbezogenen Daten (Melder-Stammdaten) nur zweckgebunden verwendet.

II. 2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Nach dem Bayerischen Krebsregistergesetz (BayKRegG) bzw. der Verordnung über die Durchführung des Bayerischen Krebsregistergesetzes (Krebsregisterverordnung - BayKRegV) besteht für medizinische Einheiten eine Meldepflicht für Krebserkrankungen.
Medizinische Einheiten sind Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie andere Einrichtungen der medizinischen Versorgung oder Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nicht in einer Einrichtung nach Nr. 1 BayKRegG Art. 3 tätig sind.
Entsprechend der Verordnung über die Durchführung des Bayerischen Krebsregistergesetzes (Krebsregisterverordnung - BayKRegV, Par. 6) sind auch melderbezogene Daten zu erfassen:
Diese setzen sich aus den Melder-Stammdaten wie z. B. Institutskennzeichen, Betriebsstättennummer (BSNR), Lebenslanger Arztnummer (LANR), Telefonnummer, akademischer Grad, Beruf, Fachrichtung, Bankdaten zusammen.

III. Protokollierung bei Zugriff auf die Internetseiten des Tumorregisters München

Sind Sie ein Besucher der Internetseite des Tumorregisters München?

III. 1. Server-Log-Files

Bei Zugriff auf die Internetseiten des Tumorregisters München werden mit jedem Aufruf einer Internetseite durch einen Besucher oder durch ein automatisiertes System allgemeine Daten und Informationen erfasst. Diese allgemeinen Zugriffsdaten werden in den Log-Files des Servers protokolliert.
Erfasst werden
  1. die Browsertypen und Versionen,
  2. das verwendete Betriebssystem,
  3. die Internetseite, von welcher zugegriffen wird,
  4. die Unterwebseiten, welche angesteuert werden,
  5. das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs,
  6. eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse),
  7. ggf. der Internet-Service-Provider und
  8. sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf die informationstechnologischen Systeme des Tumorregisters München dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Zugriffsdaten zieht das Tumorregister München keine Rückschlüsse auf die betroffene Person.
Aus den Log-Files werden im Rahmen der Protokollierpflicht (BayKRegG) Rückschlüsse auf Zugriffe, deren Datei-Aufrufe (Unterwebseiten) und Login-Dauer gezogen.
Diese allgemeinen Zugriffsdaten werden auch aus Gründen der technischen Sicherheit sowie zu Zwecken der Identifikation und Nachverfolgung unzulässiger Zugriffsversuche benötigt.

III. 2. Cookies

Das Tumorregister München verwendet keine Cookies auf seinen Internetseiten.

III. 3. E-Mail-Adresse

Von eingehenden E-Mails werden die E-Mail-Adresse und die weiteren übermittelten Daten (z. B. Inhalt, Anhänge) nur für die Korrespondenz verwendet und solange gespeichert, wie dies für diesen Zweck erforderlich ist, es sei denn, eine weitere Rechtsgrundlage rechtfertigt die Weiterverarbeitung.
Unverschlüsselte E-Mails sind grundsätzlich unsicher, d. h. diese können von Dritten auf dem Übertragungsweg möglicherweise gelesen, verändert oder abgefangen werden. Nutzen Sie daher für die Zusendung von schutzwürdigen Nachrichten den Postweg, Fax, PGP-Verschlüsselung (siehe Impressum) oder fordern Sie eine Databox an.
Bitte beachten Sie, dass das Tumorregister München im Fall einer E-Mail-Anfrage Ihre Identität nicht überprüfen kann und nicht weiß, wer sich hinter der E-Mail-Adresse verbirgt.
Eine rechtssichere Kommunikation durch eine einfache unsignierte E-Mail ist nicht gewährleistet, selbst dann nicht, wenn diese verschlüsselt ist.
Das Tumorregister München setzt teilweise Filter gegen unerwünschte Werbung (sog. Spam-Filter) ein, die auch E-Mails in Einzelfällen fälschlich als unerwünschte Werbung einordnen und löschen können. E-Mails, die schädigende Programme enthalten können, z.B. Viren, werden automatisch gelöscht.

III. 4. Databox/Portalverfahren

Die Databox ist ein verschlüsselter Datenspeicher, der zum Datenaustausch verwendet werden kann. Sie kommt in der Regel zum Einsatz für Datensendungen, die
  • besonders geschützt werden müssen,
  • zu groß sind, um sie als E-Mail zu versenden.
Zur Nutzung der Databox werden lediglich ein Webbrowser und ein Internetzugang benötigt. Es muss keine weitere Software installiert werden.
Anforderung einer Databox z. B. per E-Mail: trmdata@med.uni-muenchen.de.

III. 5. SSL-Verschlüsselung

Die Internetseiten des Tumorregisters München nutzen aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte eine SSL-Verschlüsselung (Adresszeile des Browsers wechselt von "http://" auf "https://" und zeigt ein Schloss-Symbol).
Wenn die SSL-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten nicht von Dritten mitgelesen werden. Diese Maßnahmen zum Schutz dieser Internetseiten werden fortlaufend dem Stand der Technik angepasst. Dennoch weist das Tumorregister München darauf hin, dass der Datenschutz für die Übertragung von Daten innerhalb der Internets nur nach dem derzeitigen Stand der Technik gewährleistet werden kann.

IV. Ihre Rechte

Neben dem Widerspruchsrecht entsprechend Art. 5 BayKRegG (siehe V.) stehen Ihnen die folgenden weiteren Rechte zu:
IV. 1. Recht auf Auskunft über Ihre im Tumorregister München gespeicherten persönlichen Daten gem. Art. 15 DSGVO; insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die geplante Speicherdauer, die Herkunft ihrer Daten erhalten. Recht auf Berichtigung unrichtiger oder auf Vervollständigung richtiger Daten gem. Art. 16 DSGVO.
IV. 2. Recht auf Löschung Ihrer bei im Tumorregister München gespeicherten Daten gem. Art. 17 DSGVO soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen oder andere gesetzliche Pflichten bzw. Rechte zur weiteren Speicherung einzuhalten sind.
IV. 3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 18 DSGVO, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen; der Verantwortliche die Daten nicht mehr benötigt.
IV. 4. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes wenden.

V. Widerspruchsrecht nach Art. 5 BayKRegG

(1) Jeder kann der dauerhaften Speicherung der Identitätsdaten im Bayerischen Krebsregister widersprechen, soweit sie ihn selbst oder eine seiner Personensorge oder Betreuung unterstehende Person betreffen.
Diese Identitätsdaten sind unverzüglich zu löschen, sobald sie für Zwecke der verpflichtenden Qualitätssicherung, Abrechnung oder auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften nicht mehr benötigt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der Vertrauensstelle einzulegen.
Er kann auch über Personen, die gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 3 über das Widerspruchsrecht belehrt haben, bei der Vertrauensstelle eingelegt werden.
Der Widerspruch betrifft bereits erfasste sowie künftig eingehende Identitätsdaten. Wurden Daten zu dieser Person von oder an ein anderes Landeskrebsregister gemeldet, ist dieses Landeskrebsregister über die Erhebung des Widerspruchs zu informieren.
(2) Für einen inhaltlich vergleichbaren Widerspruch, der in einem Land nach dessen Landesrecht eingelegt wurde, gilt Abs. 1 entsprechend, sobald er von den dortigen Behörden der zuständigen bayerischen Stelle zur Kenntnis gebracht wurde.
(3) Das für die Gesundheit zuständige Staatsministerium überprüft zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die Regelungen der Abs. 1 und 2 unter den Gesichtspunkten eines wirksamen Datenschutzes und einer ausreichenden Qualitätssicherung für die Zwecke des Bayerischen Krebsregisters.